17-Jähriger unter Raubverdacht

Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt

Ein 15-jähriger Schüler wurde am Montag, den 08.10.2018, Opfer eines Raubes. Er war gegen 07.40 Uhr auf dem Weg zu einer Schule in Grevenbrück, als ihn ein ihm bekannter 17-Jähriger ansprach. Nach jetzigem Ermittlungsstand forderte er, unter Vorhalt einer Spielzeugpistole, die Geldbörse. Diese wollte der Geschädigte vorerst nicht herausgeben, so dass ihn der 17-Jährige festhielt, ihm die Börse, mit Bargeld und Papieren, aus der Hosentasche zog und danach flüchtete. Nachdem die Tat bei der Polizei angezeigt wurde, nahmen Beamte die polizeilichen Ermittlungen auf.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung fanden sie, neben Rauschgift und einem verbotenen Messer, eine Fahrkarte des Geschädigten. Der Fund belegte den Tatverdacht, so dass die Beamten den polizeibekannten jungen Mann vorläufig festnahmen. Bei den Vernehmungen bestritt der Verdächtige den Einsatz einer Pistole, gab jedoch zu, die Geldbörse „abgezogen“ zu haben. Nachdem der Staatsanwaltschaft der Sachverhalt mitgeteilt wurde, beantragte diese, beim zuständigen Gericht, den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Dieser wurde schließlich gegen eine Auflage außer Vollzug gesetzt. Der Jugendliche muss sich der Einrichtung „Stop and Go!“ anschließen, deren Tätigkeit den Sinn darin sieht, durch Auflagen eine Untersuchungshaft zu vermeiden oder zu verkürzen. Dazu wird dem 17-Jährigen, zum Beispiel, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Hält er sich nicht an die Auflagen, so muss er die Untersuchungshaft antreten.

Weitere Informationen unter http://www.stop-andgo.de/ .

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