Am Freitagabend (10.08.2018) gegen 19:15 Uhr befuhr ein 23-jähriger Fahrzeugführer aus Bulgarien mit einem tschechischen Pkw die Kölner Straße in Lennestadt-Grevenbrück. Beim Abbiegen in die Dr.-Paul-Müller-Straße fuhr er mit seinem Pkw gegen eine Verkehrsinsel und ein Verkehrszeichen. Anschließend fuhr er im Verlauf der Dr.-Paul-Müller-Straße mehrere hundert Meter weiter, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Zwei aufmerksame Verkehrsteilnehmer, die einen lauten Knall gehört hatten, meldeten der Polizei den unfallbeschädigten Pkw und die verlassene Unfallstelle. Eine Überprüfung des bulgarischen Fahrers durch die Polizei ergab, dass er den Unfall verursacht hat. Während der Unfallaufnahme wurde deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Ein Alkoholvortest verlief positiv. Es wurde eine Blutprobe angeordnet. Da der Fahrer sich zunächst nicht ausweisen konnte, wurde er vorläufig festgenommen, bis seine Identität geklärt werden konnte. Des Weiteren konnte er keinen Führerschein vorweisen. Den Fahrer erwartet nun eine Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, Verkehrsunfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ähnliche Artikel
Wildunfälle in der Dämmerung
Am Dienstag (10. November 2021) sind der Polizei insgesamt fünf Wildunfälle gemeldet worden. Auch wenn diese für die Verkehrsteilnehmer:innen glimpflich ausgingen, entstanden teilweise hohe Sachschäden. Ein sicheres und angemessenes Fahrverhalten kann helfen, Wildunfälle zu vermeiden. […]
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Montagnachmittag wurde ein 61-jähriger Lennestädter um 16:35 Uhr auf der Kölner Straße in Grevenbrück mit seinem Ford angehalten, weil er nicht angeschnallt unterwegs war. Bei der nachfolgenden Überprüfung wurde festgestellt, dass er nicht im […]
Unbekanntes Fahrzeug kollidiert mit Schutzplanke und Holzzaun
Eine Verkehrsunfallflucht hat sich in der Zeit von Samstag (16. Januar, 18 Uhr) bis Sonntag (17. Januar. 11 Uhr) auf der B 55 in Lennestadt aus Fahrtrichtung Bonzelerhammer in Fahrtrichtung Bonzel ereignet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand […]