E-Scooter-Fahrer ohne Versicherungsschutz

Im Rahmen einer Streifenwagenfahrt ist am Montag (25. April) gegen 12:35 Uhr Polizeibeamten ein 25-Jähriger am Bahnhofsplatz in Grevenbrück aufgefallen: Dieser befuhr mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen die Straße. Auf Nachfrage konnte der 25-Jährige auch keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Daher untersagten die Beamten die Weiterfahrt und schrieben eine entsprechende Anzeige.

Die Polizei weist daraufhin: Wer mit einem Elektrokleinstfahrzeuge, wie einem E-Scooter oder einem Segway, am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis für die bestehende Haftpflichtversicherung.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz und eine Auflistung aller Fahrzeuge, die ein solches Versicherungskennzeichen benötigen, finden Interessierte hier: https://polizei.nrw/artikel/neue-kennzeichen-der-versicherungen-gueltig.

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