Am Donnerstagvormittag (04.07.2019) betrat ein Zeuge um 11:30 Uhr das Amtsgericht in der Kölner Straße in Lennestadt. Bei der Eingangskontrolle legte er ein mitgeführtes Einhandmesser in die Kontrollschublade. Einhandmesser mit feststellbarer Klinge sind jedoch nach dem Waffengesetz verboten. Der Justizbeamte stellte das Messer sicher und der 23-jährige Zeuge muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
Ähnliche Artikel

31-Jähriger versucht alkoholisiert Wassermelone zu stehlen
Gestern Nachmittag (9. April) haben Passanten der Polizei eine hilflose Person gemeldet, die gegen 19.20 Uhr „In der Kirchwiese“ in Grevenbrück umher lief und dabei laut brüllte. Als die Polizisten vor Ort eintrafen, stellten sie […]

Düngerdepots in der Ladestraße beschädigt
Am Dienstagmittag (03.04.2018) wurde festgestellt, dass Unbekannte am vergangenen Wochenende in der Ladestraße in Grevenbrück insgesamt 8 große Aufbewahrungsbehältnisse, sog. „Big Packs“, für Dünger aufgeschnitten hatten. Teilweise war der Inhalt dadurch herausgerieselt. Der Gesamtschaden beläuft […]

Ohne Socken und ohne Schuhe unterwegs
Am Montagmorgen (2. Dezember) gegen 8.45 Uhr meldete ein Zeuge der Polizei, dass ein Mann auf der Kölner Straße ohne Socken und ohne Schuhe stehen und herumschreien würde. Als die eingesetzten Beamten vor Ort erschienen, […]