Am Donnerstagvormittag (04.07.2019) betrat ein Zeuge um 11:30 Uhr das Amtsgericht in der Kölner Straße in Lennestadt. Bei der Eingangskontrolle legte er ein mitgeführtes Einhandmesser in die Kontrollschublade. Einhandmesser mit feststellbarer Klinge sind jedoch nach dem Waffengesetz verboten. Der Justizbeamte stellte das Messer sicher und der 23-jährige Zeuge muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
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