Fahrzeugführer flüchtet zu Fuß

Am Freitagmorgen wollte eine Streife um 08:25 Uhr in der Dr.-Paul-Müller-Straße in Grevenbrück einen VW Beetle anhalten, da die Beamten wussten, dass der regelmäßige Fahrzeugnutzer aktuell keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrzeugführer bemerkte, dass er angehalten werden sollte und flüchtete auf der B 55 erst über die Lehmbergstraße und weiter in Richtung Bilstein. Hierbei überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich. Als er dann auch noch mehrfach trotz Gegenverkehr überholte, wurde die Verfolgung abgebrochen, um Unbeteiligte nicht zu gefährden. Die Streife fuhr nun mit Abstand weiter in Fluchtrichtung und entdeckte den Beetle in der Straße Poorte in Bilstein. Der Fahrzeugführer stieg gerade aus dem Fahrzeug aus und flüchtete zu Fuß. Die Beifahrerin nebst Kind verblieben im Fahrzeug. Eine Fahndung in der Umgebung verlief erfolglos. Da die Beamten den 33-Jährigen aus Lennestadt aber eindeutig erkannt hatten, folgte eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

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